Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen: KANUVERLEIH KANUTA
Vermieter: Astrid Schmid • Mainsondheimer Straße 5 • 97320 Albertshofen

Präambel
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertragsabschluss zwischen dem Kanuverleih Kanuta und dem Mieter. Sie gelten bei Gruppen auch für den Gruppenauftraggeber.
Schriftliche Vereinbarungen können neben dem Postweg auch über unsere E-Mail-Adresse getroffen werden.

Anwendungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote,
Reservierungen und Verträge in Bezug auf alle Kanus, die durch Kanuta vermietet werden.
Es gelten ausschließlich die hiesigen AGBs, andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

1. Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung/Buchung bietet der Kunde Kanuta den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an.
die Anmeldung/Buchung des Kunden kann persönlich, fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.
Der Kunde ist in vollem Umfang selbst für sich und seine Fahrt im Kanu/Kajak verantwortlich.
Mit der Anmeldung erkennt der Kunde diese Geschäftsbedingungen an. Der Vertrag wird durch beide Seiten verbindlich, wenn er von Kanuta schriftlich bestätigt wurde.
Der Anmeldende einer Gruppe handelt als Vertreter der übrigen Teilnehmer.
Bei einer Miete ohne vorherige Anmeldung
werden diese Geschäftsbedingungen mit dem Abschluss des schriftlichen Mietvertrages anerkannt.

2. Mietpreis/ Zahlungsbedingungen
Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
Der Mietpreis ist bei Mietbeginn an den Vermieter zu errichten.
Die Reservierung verpflichtet zur Zahlung des Mietpreises über den reservierten Zeitraum.
Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt keine Minderung des Mietpreises.
Der Mietpreis versteht sich inklusíve der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Kanu, Paddel, Schwimmwesten und wasserdichte Tonnen sind im Preis enthalten.
Zusatzkosten werden berechnet für das geführte Kanufahren mit einer Begleitperson.

3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht der Leistungsbeschreibung und den Preisangaben
im gültigen Prospekt, der Internetseite sowie den zusätzlichen Angaben in der Buchungsbestätigung.
Werden vom Mieter die vertraglichen Leistungen aus Gründen, die nicht vom Vermieter zu vertreten sind, nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Preisminderung.

4.Haftungen und gegenseitige Verpflichtungen
Der Vermieter ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen.
Die Vermietgegenstände sind in einem technisch einwandfreien und sauberen Zustand. Diese vermieteten oder überlassenen Gegenstände sind vom Mieter in ebensolchen ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurückzugeben.
Bei Beschädigung oder Verlust haftet der Mieter in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert.
Bei Gruppen haftet der Träger gesamtschuldnerisch mit dem jeweils haftenden Teilnehmern.
Der Träger haftet alleine, wenn der Schadensverursacher nicht zu ermitteln ist.
Jeder Bootsbenutzer muß schwimmen können. Das Tragen von Schwimmwesten ist Pflicht.
Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, das er den gesundheitlichen Anforderungen gewachsen ist. Die Benutzung der Boote in alkoholisiertem oder aus anderen Gründen fahruntauglichen Zustand ist nicht gestattet.
Die Berufsschifffahrt hat immer Vorfahrt und darf nicht behindert werden.
Bei aufziehendem Gewitter ist das Ufer anzufahren, das Boot zu verlassen und Schutz zu suchen.
Nicht im Wasser bleiben und nicht unter Bäume stellen.
Der Mieter ist verpfichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten.

5. Haftungsbeschränkung des Kanuverleih KANUTA Astrid Schmid
Jegliche Haftung wegen der Verletzung ihrer vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt.
Astrid Schmid übernimmt für Schäden an Dritte und durch unsachgemäße Behandlung der Mietgegenstände durch den Mieter keine Haftung.
Die Benutzung der von Astrid Schmid zur Verfügung gestellten gemieteten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.
Können Leistungen aus von Astrid Schmid verschuldeten Gründen nicht erbracht werden, haftet Astrid Schmid bis zur vollen Höhe des Leistungspreises. Eine weitergehende Haftung, ausgenommen bei vorsätzlichem Verschulden oder grober Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen.

8. Rücktritt und Stornierung durch den Mieter
Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn durch eine schriftliche oder mündliche Erklärung von dem Mietvertrag zurücktreten.
Tritt der Mieter vom Vertrag zurück, ist Astrid Schmid berechtigt, folgende Ausfall- bzw. Rücktrittskosten zu berechnen:
a) bei Rücktritt bis 28 Tagen vor Beginn des Mietzeitraumes: 20% des Mietpreises.
b) bei Rücktritt innerhalb 27 Tage bis 8 Tage vor Beginn des Mietzeitraumes: 50% des Mietpreises
c) bei Rücktritt innerhalb von 7 Tagen vor Beginn des Mietzeitraumes: 100% des Mietpreises.
Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt keine Minderung des Mietpreises.

9. Rücktritt durch Astrid Schmid
Astrid Schmid ist berechtigt den Mietvertrag fristlos zu kündigen, wenn sich der Mieter in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Insbesondere dann wenn:
a) Drogen oder Alkohol missbraucht werden
b) Dritte gefährdet werden
c) sich in sonstiger Weise vertragswidrig verhalten wird.

10. Personenbeförderung
Unser Vermietpreis bezieht sich ausschließlich auf die zur Verfügung gestellten Boote und Ausrüstung deren Transport zur Einstiegsstelle sowie wieder das in Empfang nehmen an der Ausstiegsstelle.
Nach dem neuen Personenbeförderungsgesetz dürfen wir genehmigungsfrei bis zu fünf Personen unentgeltlich zur Einstiegsstelle zurückfahren und das machen wir auch.
Sollten Sie mit mehreren Pkw`s angereist sein, bringen wir die Fahrer der Pkw`s wieder kostenlos zurück zu Ihren Fahrzeugen.

11. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Buchungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Buchungsvertrages zur Folge.

12. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für den Mietvertrag wird Kitzingen vereinbart.