Allgemeine Geschäftsbedingungen

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen: KANUVERLEIH KANUTA
Ver­mie­ter: Wer­ner Schmid See­bach­str. 18 97320 Albertshofen

Prä­am­bel
Die all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für den Ver­trags­ab­schluss zwi­schen dem Kanu­ver­leih Kanu­ta und dem Mie­ter. Sie gel­ten bei Grup­pen auch für den Gruppenauftraggeber.
Schrift­li­che Ver­ein­ba­run­gen kön­nen neben dem Post­weg auch über unse­re E‑Mail-Adres­se getrof­fen werden.

Anwen­dun­gen
Die nach­fol­gen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für sämt­li­che Angebote,
Reser­vie­run­gen und Ver­trä­ge in Bezug auf alle Kanus, die durch Kanu­ta ver­mie­tet werden.
Es gel­ten aus­schließ­lich die hie­si­gen AGBs, ande­re Ver­trags­be­din­gun­gen wer­den nicht Ver­trags­in­halt, auch wenn ihnen nicht aus­drück­lich wider­spro­chen wird.

1. Ver­trags­ab­schluss
Mit der Anmeldung/Buchung bie­tet der Kun­de Kanu­ta den Abschluss eines Miet­ver­tra­ges ver­bind­lich an.
die Anmeldung/Buchung des Kun­den kann per­sön­lich, fern­münd­lich, schrift­lich oder per E‑Mail erfolgen.
Bei Min­der­jäh­ri­gen ist zur Wirk­sam­keit der rechts­ge­schäft­li­chen Erklä­rung die schrift­li­che Zustim­mung des gesetz­li­chen Ver­tre­ters beizubringen.
Der Kun­de ist in vol­lem Umfang selbst für sich und sei­ne Fahrt im Kanu/Kajak verantwortlich.
Mit der Anmel­dung erkennt der Kun­de die­se Geschäfts­be­din­gun­gen an. Der Ver­trag wird durch bei­de Sei­ten ver­bind­lich, wenn er von Kanu­ta schrift­lich bestä­tigt wurde.
Der Anmel­den­de einer Grup­pe han­delt als Ver­tre­ter der übri­gen Teilnehmer.
Bei einer Mie­te ohne vor­he­ri­ge Anmeldung
wer­den die­se Geschäfts­be­din­gun­gen mit dem Abschluss des schrift­li­chen Miet­ver­tra­ges anerkannt.

2. Mietpreis/ Zahlungsbedingungen
Der Miet­preis rich­tet sich nach der jeweils gül­ti­gen Preisliste.
Der Miet­preis ist bei Miet­be­ginn an den Ver­mie­ter zu errichten.
Die Reser­vie­rung ver­pflich­tet zur Zah­lung des Miet­prei­ses über den reser­vier­ten Zeitraum.
Bei vor­zei­ti­ger Rück­ga­be der Miet­ge­gen­stän­de erfolgt kei­ne Min­de­rung des Mietpreises.
Der Miet­preis ver­steht sich inklu­sí­ve der gesetz­li­chen Mehrwertsteuer.
Kanu, Pad­del, Schwimm­wes­ten und was­ser­dich­te Ton­nen sind im Preis enthalten.
Zusatz­kos­ten wer­den berech­net für das geführ­te Kanu­fah­ren mit einer Begleitperson.

3. Leis­tun­gen
Der Umfang der ver­trag­li­chen Leis­tun­gen ent­spricht der Leis­tungs­be­schrei­bung und den Preisangaben
im gül­ti­gen Pro­spekt, der Inter­net­sei­te sowie den zusätz­li­chen Anga­ben in der Buchungsbestätigung.
Wer­den vom Mie­ter die ver­trag­li­chen Leis­tun­gen aus Grün­den, die nicht vom Ver­mie­ter zu ver­tre­ten sind, nicht oder nur teil­wei­se in Anspruch genom­men, besteht kein Anspruch auf Rück­erstat­tung oder Preisminderung.

4.Haftungen und gegen­sei­ti­ge Verpflichtungen
Der Ver­mie­ter ist ver­pflich­tet, die ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen zu erbringen.
Die Ver­miet­ge­gen­stän­de sind in einem tech­nisch ein­wand­frei­en und sau­be­ren Zustand. Die­se ver­mie­te­ten oder über­las­se­nen Gegen­stän­de sind vom Mie­ter in eben­sol­chen ord­nungs­ge­mä­ßen und sau­be­ren Zustand zurückzugeben.
Bei Beschä­di­gung oder Ver­lust haf­tet der Mie­ter in vol­lem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert.
Bei Grup­pen haf­tet der Trä­ger gesamt­schuld­ne­risch mit dem jeweils haf­ten­den Teilnehmern.
Der Trä­ger haf­tet allei­ne, wenn der Scha­dens­ver­ur­sa­cher nicht zu ermit­teln ist.
Jeder Boots­be­nut­zer muß schwim­men kön­nen. Das Tra­gen von Schwimm­wes­ten ist Pflicht.
Jeder Teil­neh­mer ist selbst dafür ver­ant­wort­lich, das er den gesund­heit­li­chen Anfor­de­run­gen gewach­sen ist. Die Benut­zung der Boo­te in alko­ho­li­sier­tem oder aus ande­ren Grün­den fahr­un­taug­li­chen Zustand ist nicht gestattet.
Die Berufs­schiff­fahrt hat immer Vor­fahrt und darf nicht behin­dert werden.
Bei auf­zie­hen­dem Gewit­ter ist das Ufer anzu­fah­ren, das Boot zu ver­las­sen und Schutz zu suchen.
Nicht im Was­ser blei­ben und nicht unter Bäu­me stellen.
Der Mie­ter ist ver­pfich­tet, die schiff­fahrts­po­li­zei­li­chen Vor­schrif­ten und die gel­ten­den Umwelt- und Natur­schutz­be­stim­mun­gen einzuhalten.

5. Haf­tungs­be­schrän­kung des Kanu­ver­leih KANUTA Wer­ner Schmid
Jeg­li­che Haf­tung wegen der Ver­let­zung ihrer ver­trag­lich gere­gel­ten Pflich­ten ist auf Vor­satz und gro­be Fahr­läs­sig­keit der Ver­tre­ter und Erfül­lungs­ge­hil­fen beschränkt.
Wer­ner Schmid über­nimmt für Schä­den an Drit­te und durch unsach­ge­mä­ße Behand­lung der Miet­ge­gen­stän­de durch den Mie­ter kei­ne Haftung.
Die Benut­zung der von Wer­ner Schmid zur Ver­fü­gung gestell­ten gemie­te­ten Gegen­stän­de erfolgt auf eige­ne Gefahr.
Kön­nen Leis­tun­gen aus von Wer­ner Schmid ver­schul­de­ten Grün­den nicht erbracht wer­den, haf­tet Wer­ner Schmid bis zur vol­len Höhe des Leis­tungs­prei­ses. Eine wei­ter­ge­hen­de Haf­tung, aus­ge­nom­men bei vor­sätz­li­chem Ver­schul­den oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit, ist ausgeschlossen.

8. Rück­tritt und Stor­nie­rung durch den Mieter
Der Mie­ter kann jeder­zeit vor Miet­be­ginn durch eine schrift­li­che oder münd­li­che Erklä­rung von dem Miet­ver­trag zurücktreten.
Tritt der Mie­ter vom Ver­trag zurück, ist Wer­ner Schmid berech­tigt, fol­gen­de Aus­fall- bzw. Rück­tritts­kos­ten zu berechnen:
a) bei Rück­tritt bis 28 Tagen vor Beginn des Miet­zeit­rau­mes: 20% des Mietpreises.
b) bei Rück­tritt inner­halb 27 Tage bis 8 Tage vor Beginn des Miet­zeit­rau­mes: 50% des Mietpreises
c) bei Rück­tritt inner­halb von 7 Tagen vor Beginn des Miet­zeit­rau­mes: 100% des Mietpreises.
Bei vor­zei­ti­ger Rück­ga­be der Miet­ge­gen­stän­de erfolgt kei­ne Min­de­rung des Mietpreises.

9. Rück­tritt durch Wer­ner Schmid
Wer­ner Schmid ist berech­tigt den Miet­ver­trag frist­los zu kün­di­gen, wenn sich der Mie­ter in sol­chem Maße ver­trags­wid­rig ver­hält, dass die sofor­ti­ge Auf­he­bung des Ver­tra­ges gerecht­fer­tigt ist. Ins­be­son­de­re dann wenn:
a) Dro­gen oder Alko­hol miss­braucht werden
b) Drit­te gefähr­det werden
c) sich in sons­ti­ger Wei­se ver­trags­wid­rig ver­hal­ten wird.

10. Per­so­nen­be­för­de­rung
Unser Ver­miet­preis bezieht sich aus­schließ­lich auf die zur Ver­fü­gung gestell­ten Boo­te und Aus­rüs­tung deren Trans­port zur Ein­stiegs­stel­le sowie wie­der das in Emp­fang neh­men an der Ausstiegsstelle.
Nach dem neu­en Per­so­nen­be­för­de­rungs­ge­setz dür­fen wir geneh­mi­gungs­frei bis zu fünf Per­so­nen unent­gelt­lich zur Ein­stiegs­stel­le zurück­fah­ren und das machen wir auch.
Soll­ten Sie mit meh­re­ren Pkw‘s ange­reist sein, brin­gen wir die Fah­rer der Pkw‘s wie­der kos­ten­los zurück zu Ihren Fahrzeugen.

11. Sal­va­to­ri­sche Klausel
Die Unwirk­sam­keit ein­zel­ner Bestim­mun­gen des Buchungs­ver­tra­ges hat nicht die Unwirk­sam­keit des gesam­ten Buchungs­ver­tra­ges zur Folge.

12. Gerichts­stand
Als Gerichts­stand für den Miet­ver­trag wird Kit­zin­gen vereinbart.